Bamberg, 26. Juli 2026
Im Zusammenhang mit einer Wechselsituation im Toto-Pokalspiel zwischen dem FC Eintracht Bamberg und dem TSV Neudrossenfeld hat das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes das sportlich auf dem Platz erzielte 3:1 für den FC Eintracht Bamberg aufgehoben und in einen Sieg des TSV Neudrossenfeld umgewandelt.
Da dieses Urteil laut Sportgericht letztinstanzlich ist, bleibt uns die Möglichkeit verwehrt, unsere Sicht des Sachverhalts vor dem Verbandssportgericht nochmals darzulegen. Deshalb möchten wir unsere Position öffentlich erläutern.
Wir haben einen Fehler gemacht!
Wir akzeptieren selbstverständlich, dass für alle Vereine dieselben Regeln gelten. Unseren organisatorischen Fehler haben wir von Beginn an offen eingeräumt. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – gerade im Amateurfußball, der in besonderem Maße vom ehrenamtlichen Engagement lebt.
Was uns jedoch fassungslos macht, ist die Art und Weise, wie die entscheidenden Tatsachen aus unserer Sicht gewürdigt wurden.
Wir kritisieren die Beweiswürdigung!
Das Sportgericht stützt seine Entscheidung maßgeblich auf die Aussagen des Schiedsrichtergespanns. Danach habe sich unser Spieler Jonah Schildbach vor seiner Einwechslung nicht ordnungsgemäß angemeldet und auch nach Spielende habe es keinen Versuch gegeben, den Sachverhalt zu korrigieren.
Diese Darstellung deckt sich aus unserer Sicht nicht mit den tatsächlichen Abläufen.
Jonah Schildbach wurde an der Seitenlinie kontrolliert und anschließend vom Schiedsrichterassistenten zur Einwechslung zugelassen. Zu keinem Zeitpunkt bestand die Absicht, einen Spieler bewusst unter Umgehung der Regularien einzusetzen.
Noch entscheidender ist für uns jedoch, dass wir den fehlenden Eintrag im elektronischen Spielbericht bereits während des Spiels gegenüber dem Schiedsrichter angesprochen haben. Unmittelbar nach Spielende sowie anschließend in den Katakomben folgten weitere Gespräche mit dem Schiedsrichtergespann. Bei allen Gesprächen erhielten wir dieselbe Auskunft: Man könne nichts mehr unternehmen, der Vorfall werde im Spielbericht festgehalten.
Diese Gespräche können wir durch mehrere Zeugen belegen.
Gerade deshalb können wir nicht nachvollziehen, weshalb diese Beweismittel aus unserer Sicht im Urteil keine erkennbare Berücksichtigung gefunden haben. Wir hätten uns gewünscht, dass Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und unsere Stellungnahme mit derselben Sorgfalt gewürdigt werden wie die späteren Aussagen des Schiedsrichtergespanns. Ebenso hätten wir es begrüßt, unsere Sicht des Sachverhalts in einer persönlichen Anhörung erläutern zu dürfen. Diese Möglichkeit bestand für uns nicht.
Mitverantwortung spielt keine Rolle
Ebenso hätten wir uns gewünscht, dass auch mögliche eigene Versäumnisse des Schiedsrichterteams offen eingeordnet werden. Wer einen Spieler kontrolliert, seine Einwechslung zulässt und dem Verein anschließend mehrfach erklärt, dass keine weiteren Schritte mehr möglich seien, trägt aus unserer Sicht zumindest Mitverantwortung für den entstandenen Sachverhalt. Dass dies im Verfahren keine erkennbare Rolle spielte, hinterlässt bei uns viele Fragen.
Auch die sportlichen Folgen erscheinen uns unverhältnismäßig. Der betreffende Spieler befand sich lediglich rund eine Minute auf dem Spielfeld. Sein Treffer wurde aberkannt, er erhielt eine Gelbe Karte und wurde unmittelbar wieder ausgewechselt. Ein sportlicher Vorteil entstand dadurch nicht. Dennoch wird aus einem auf dem Platz verdienten 3:1-Erfolg eine 0:2-Niederlage.
Signalwirkung für den Amateurfußball
Besonders nachdenklich stimmt uns die Signalwirkung dieses Urteils für den Amateurfußball. Ehrenamtliche übernehmen täglich Verantwortung und gehen dabei offen mit eigenen Fehlern um. Genau das haben auch wir getan. Wer Fehler eingesteht und zugleich nachweislich versucht, diese noch während beziehungsweise unmittelbar nach dem Spiel gemeinsam mit dem Schiedsrichtergespann aufzuarbeiten, sollte darauf vertrauen dürfen, dass alle verfügbaren Beweismittel gleichermaßen Berücksichtigung finden.
Unser Ziel ist es ausdrücklich nicht, die Arbeit der Sportgerichtsbarkeit oder des Schiedsrichterwesens grundsätzlich infrage zu stellen. Beide sind unverzichtbare Säulen unseres Fußballs. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass sportgerichtliche Entscheidungen auf einer möglichst umfassenden Würdigung aller objektiv verfügbaren Tatsachen beruhen. Genau diese umfassende Würdigung vermissen wir in diesem Verfahren.
Wir hoffen deshalb, dass dieser Fall Anlass gibt, die Abläufe und insbesondere den Umgang mit objektiven Beweismitteln kritisch zu reflektieren. Der Amateurfußball lebt von Fairness, Transparenz und gegenseitigem Respekt. Diese Werte sollten auch in sportgerichtlichen Verfahren uneingeschränkt gelten.