Für die Mannschaft und die Funktionäre des FC Eintracht Bamberg – und wohl nicht nur für diese – kam es wie ein Blitz aus heiterem Himmel: nachdem der Bayerische Fußballverband (BFV) noch vor kurzem die Spielwertung der Partie FC Eintracht Bamberg gegen Schwaben Augsburg aufgrund eines Regelverstoßes der Augsburger mit 2:0 für Bamberg gewertet hatte, machte der Verband nun nach einem Einspruch der Schwaben die „Rolle rückwärts“ und gab nun Augsburg wiederum Recht. Identisch „kippte“ der BFV auch die Spielwertungen der Schwaben gegen Türkgücü München, Wacker Burghausen und den FC Schweinfurt. Auch diesen Vereinen wurde nachdem sie zunächst mit ihren Klagen vom BFV Recht bekommen hatten, im Nachgang der Sieg wieder aberkannt.
„Wir sind wirklich geschockt vom Vorgehen des Bayerischen Fußballverbandes und der Sportgerichtsbarkeit dort. Da hat der Glauben an die Sportgerichtsbarkeit einen schweren Schlag erlitten“ äußert sich Bambergs Vorstand Sascha Dorsch zu dem Vorgang. „Das ein Verband sein eigenes Urteil wieder aufhebt und zu 100% in die andere Richtung wertet, hinterlässt nicht nur bei uns viele Fragezeichen.“
Hintergrund für diesen Schwenk des Verbands ist offensichtlich, dass Schwaben Augsburg mit den bundesweit bekannten Sportrechts-Experten der Kanzlei Schickhardt schweres Geschütz aufgefahren hat und diese in aufwändigen Gutachten den Verband zum Einlenken gebracht haben. Auslöser für die Spielwertungen gegen Schwaben Augsburg war ein Verstoß im Hinblick auf die U23-Regel in der Spielordnung des BFV. Hier wird den Vereinen vorgegeben, dass sie immer mindestens vier deutsche Spieler unter 23 Jahren im Kader haben müssen. Eine Regelung, die Augsburg unterlief. Mit Verweis auf eine Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht obsiegten die Juristen der Experten. Statt Punktabzug müssen die Augsburger für die vier genannten Partien jeweils 200 € Geldstrafe bezahlen.
„Für uns sieht es so aus, als kann man die Spielordnung dehnen, wie man es gerne möchte, wenn man sich nur juristisch gut beraten lässt. Warum zahlt Augsburg nun eine Geldstrafe, wenn sie doch nichts falsch gemacht haben? Gibt es nun ein Vergehen oder nicht? Und wie ist es nun in der Restsaison mit den U23 Spielern? Gilt die Regelung weiterhin? Oder für manche Vereine nicht? Aus unserer Sicht werden die Vereine, die sich an die Regeln halten, hiermit benachteiligt. Das kann nicht im Sinne des Verbandes sein, im Sinne des Sports ist dieses Urteil mit Sicherheit nicht.“
Klar ist für die Bamberger auch, dass sie diesen Fall nicht auf sich beruhen lassen werden. „Wir fühlen uns extrem im Stich gelassen und werden dies nicht so hinnehmen. Wir sind es der Mannschaft, den Fans und den Sponsoren schuldig, dass wir hier die nächste Instanz anrufen“, kündigt Dorsch die nächsten Schritte des Vereins an.